In der Mitgliederversammlung
am 09.10.2021 wurde eine Sonderzahlung in Höhe von 200,00 €
beschlossen. Diese Sonderzahlung wird über einen Zeitraum von
zehn Jahren abgeschrieben. Um den Verwaltungsaufwand so gering
wie möglich zu halten und keine zusätzlichen Einzelabrechnungen
zu erzeugen, wurde der Gesamtbetrag bereits in der
Jahresrechnung 2021/2022 vom 16.02.2022 ausgewiesen und
vollständig beglichen.