Wasserversorung

Berechnung & Abrechnung beim Gartenverkauf

In der Mitgliederversammlung am 09.10.2021 wurde eine Sonderzahlung in Höhe von 200,00 € beschlossen. Diese Sonderzahlung wird über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten und keine zusätzlichen Einzelabrechnungen zu erzeugen, wurde der Gesamtbetrag bereits in der Jahresrechnung 2021/2022 vom 16.02.2022 ausgewiesen und vollständig beglichen.

Bei einem späteren Verkauf einer Gartenparzelle wird dieser Beschluss wie folgt berücksichtigt:
Die Sonderzahlung wird jährlich anteilig abgeschrieben. Erfolgt ein Verkauf innerhalb des Abschreibungszeitraums, wird der noch nicht „verbrauchte“ Anteil rechnerisch dem Wertansatz des Gartens zugrunde gelegt. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl abgebende als auch übernehmende Mitglieder gleichbehandelt werden und der Beschluss der Mitgliederversammlung korrekt umgesetzt wird.

Abschreibung / Erstattungstabelle